Datenbank BAYERN-RECHT

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Datenbank BAYERN-RECHT

Der Freistaat Bayern betreibt unter dem Namen "Datenbank BAYERN-RECHT" in Zusammenarbeit mit der juris GmbH, Saarbrücken, ein Rechtsinformationssystem, in dem das Bayerische Landesrecht, das Bundes- und Europarecht sowie die bayerischen Verwaltungsvorschriften aktuell zur Verfügung stehen. Zudem sind viele Entscheidungen bayerischer Gerichte sowie der Gerichte des Bundes, anderer Länder und der EU in die Datenbank aufgenommen. Weitere juristische Teildatenbanken (z. B. zu juristischen Aufsätzen oder zu Verwaltungsvorschriften des Bundes) runden das Datenbankensemble ab.

BAYERN-RECHT Online - Kostenloser Bürgerservice

Über den Bürgerservice "BAYERN-RECHT Online" sind für jedermann

kostenfrei über das Internet abrufbar. Die Daten dürfen für den privaten Gebrauch ausgedruckt und heruntergeladen werden.

Vollversion im Internet

Die Vollversion der Datenbank BAYERN-RECHT oder einzelne Teildatenbestände (z. B. Vollversion des Bayerischen Landesrechts) können von jedermann gegen Entgelt bezogen werden.

Vollversion im Behördennetz

Über das Bayerische Behördennetz steht die Vollversion der Datenbank BAYERN-RECHT dem Bayerischen Landtag (einschließlich Landtagsverwaltung), der staatlichen Verwaltung und auch der Kommunalverwaltung zur Verfügung. 

Landesrecht

Justizia, Quelle: istock.com

Hinweise zum Bayerischen Landesrecht

Bundesrecht

Das aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet

GVBl UND AMTSBLÄTTER

Gesetze, Verordnungen und Bekanntmachungen des Freistaats Bayern werden auf der "Verkündungsplattform Bayern" im Internet publiziert.