2236-9-1-5-UK

Schulordnung für die Fachakademien für Hauswirtschaft
(Fachakademieordnung Hauswirtschaft - FakOHw)

Vom 18. Juni 1998

Fundstelle: GVBl 1998, S. 361

Ausgabe im Zusammenhang

Änderungen

1.
mehrfach geänd. (V v. 11.8.2000, 630)
2.
mehrfach geänd. (2. V v. 11.11.2004, 458, ber. 2007, 632)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
(vgl. Art. 1 bis 3 BayEUG)

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Ausbildungsziel
§ 3 Ausbildungsdauer

Zweiter Teil
Aufnahme, Probezeit

§ 4  Aufnahme
§ 5 Probezeit

Dritter Teil
Inhalte des Unterrichts
(vgl. Art. 45 und 48 BayEUG)

§ 6 Stundentafeln

Vierter Teil
Grundsätze des Studienbetriebs
(vgl. Art. 49 bis 55 BayEUG)

§ 7 Klassen und andere Unterrichtsgruppen
an öffentlichen Fachakademien
§ 8 Unterrichtszeit
§ 9 Teilnahme am Unterricht und
an sonstigen Veranstaltungen
§ 10 Verhinderung
§ 11 Befreiung
§ 12 Beurlaubung
§ 13 Höchstausbildungsdauer

Fünfter Teil
Leistungsnachweise,
Vorrücken und Wiederholen,
Zeugnisse

(vgl. Art. 52 und 53 BayEUG)

§ 14 Nachweise des Leistungsstands
§ 15 Schriftliche und praktische Leistungsnachweise
§ 16 Besprechung, Aufbewahrung und Einsichtnahme
§ 17 Nachholung von Leistungsnachweisen
§ 18 Bewertung der Leistungen
§ 19 Bildung der Jahresfortgangsnoten
§ 20 Entscheidung über das Vorrücken
§ 21 Notenausgleich
§ 22 Verbot des Wiederholens
§ 23 Zwischen- und Jahreszeugnisse

Sechster Teil
Prüfungen

Abschnitt I
Abschlußprüfung für Studierende öffentlicher
und staatlich anerkannter Fachakademien

(vgl. Art. 54 BayEUG)

1.
Allgemeines

§ 24 Gliederung der Prüfung
§ 25 Prüfungsausschuß
§ 26 Niederschrift
§ 27 Festsetzung der Jahresfortgangsnoten
§ 28 Verhinderung an der Teilnahme
§ 29 Nachholung der Abschlußprüfung
§ 30 Unterschleif

2.
Erster Prüfungsabschnitt

§ 31 Schriftliche Prüfung
§ 32 (aufgehoben)
§ 33 Mündliche Prüfung
§ 34 Bewertung der Prüfungsleistungen
§ 35 Festsetzung des Prüfungsergebnisses

3.
Zweiter Prüfungsabschnitt

§ 36 Praktische Abschlussprüfung
§ 37 Festsetzung des Prüfungsergebnisses

4.
Bestehen der Abschlußprüfung, Abschlußzeugnis

§ 38 Bestehen der Abschlußprüfung
§ 39 Abschlußzeugnis

Abschnitt II
Abschlußprüfung für andere Bewerber

§ 40 Allgemeines
§ 41 Zulassung
§ 42 Festsetzung des Prüfungsergebnisses
§ 43 Zusätzliche Regelungen für Studierende
staatlich genehmigter Ersatzschulen

Siebter Teil
Schulleiter, Lehrerkonferenz, Einrichtungen
zur Mitgestaltung des schulischen Lebens,
Veranstaltungen und Tätigkeiten nicht zur
Fachakademie gehöriger Personen, Erhebungen,
Folgen von Pflichtverletzungen

§ 44 Schulleiter, Lehrerkonferenz
§ 45 Einrichtungen zur Mitgestaltung des schulischen Lebens
§ 46 Veranstaltungen und Tätigkeiten nicht zur Fachakademie gehöriger Personen, Erhebungen
§ 47 Folgen von Pflichtverletzungen

Achter Teil
Schulaufsicht
(vgl. Art. 111 bis 117 BayEUG)

§ 48 Schulaufsicht

Neunter Teil
Schlußvorschriften

§ 49 Änderung der Fachakademieordnung
§ 50 Änderung der Verordnung zur Ausführung des
Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes
§ 51 Inkrafttreten, Übergangsregelung
Anlage 1 Stundentafel für die Fachakademien für Hauswirtschaft
Anlage 2 Berufspraktikum
1. Ziel des Berufspraktikums
2. Praktikumsstellen
3. Dauer
4. Fachliche Betreuung an der Praktikumsstelle
5. Fachliche Betreuung durch die Fachakademie
für Hauswirtschaft
6. Praktikantenvertrag





Auf Grund von Art. 18 Abs. 2 und 3, Art. 44 Abs. 2 Satz 1, Art. 45 Abs. 2, Art. 49 Abs. 1 Sätze 2 und 3, Art. 52 Abs. 4, Art. 53 Abs. 4 Satz 2, Art. 58 Abs. 6, Art. 62 Abs. 8, Art. 84 Abs. 1, Art. 86 Abs. 10, Art. 89 , 122 Abs. 2 und Art. 128 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) erläßt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst folgende Verordnung: