2235-1-1-1-UK

Schulordnung für die Gymnasien in Bayern
(Gymnasialschulordnung - GSO)

Vom 23. Januar 2007

Fundstelle: GVBl 2007, S. 68

Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (Gymnasialschulordnung - GSO) vom 23. Januar 2007 (GVBl S. 68, BayRS 2235-1-1-1-UK), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. Juli 2011 (GVBl S. 320)

Ausgabe im Zusammenhang

Änderungen

1.
mehrfach geänd. (V v. 6.7.2007, 454)
2.
mehrfach geänd. (V v. 5.5.2008, 262)
3.
mehrfach geänd. (V v. 19.8.2008, 586)
4.
§§ 26 und 27 geänd. (§ 3 V v. 6.7.2009, 308; ber. S. 346)
5.
mehrfach geänd. (V v. 7.7.2009, 318)
6.
Inhaltsübersicht und mehrfach geänd. (V v. 29.7.2010, 640)
7.
mehrfach geänd. (V v. 8.7.2011, 320)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Teil 1
Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Schulaufsicht

Teil 2
Schulgemeinschaft, Schulleiterin und Schulleiter,
Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Eltern, Schulforum

Abschnitt 1
Schulgemeinschaft
(vgl. Art. 2 BayEUG )

§ 3 Schulgemeinschaft,
Eigenverantwortung

Abschnitt 2
Schulleiterin und Schulleiter
(vgl. Art. 57 , 84 und 85 BayEUG )

§ 4 Schulleiterin und Schulleiter

Abschnitt 3
Lehrkräfte
(vgl. Art. 51 , 53 , 58 und 59 BayEUG )

§ 5 Aufgaben der Lehrerkonferenz
§ 6 Sitzungen
§ 7 Einberufung
§ 8 Beschlussfassung
§ 9 Klassenkonferenz, Lehr- und Lernmittelausschuss, Disziplinarausschuss

Abschnitt 4
Schülerinnen und Schüler
(vgl. Art. 62 und 63 BayEUG )

§ 10 Schülermitverantwortung, Verbindungslehrkräfte
§ 11 Klassen- und Jahrgangsstufensprecherinnen und
Klassen- und Jahrgangsstufensprecher
§ 12 Schülersprecherinnen und Schülersprecher, Schülerausschuss
§ 13 Überschulische Zusammenarbeit und
Bezirksschülersprecherinnen und Bezirksschülersprecher
§ 14 Finanzierung und finanzielle Abwicklung von
Veranstaltungen der Schülermitverantwortung
§ 15 Schülerfirma
§ 16 Ordnungsmaßnahmen und sonstige Erziehungsmaßnahmen
§ 17 Entlassung

Abschnitt 5
Eltern
(vgl. Art. 64 bis 68 , 74 und 76 BayEUG )

§ 18 Zusammenarbeit der Schule mit den Eltern
§ 19 Amtszeit des Elternbeirats und Mitgliedschaft
§ 20 Geschäftsgang
§ 21 Wahl des Elternbeirats
§ 22 Wahl, Amtszeit und Aufgaben
von Klassenelternsprecherinnen und
Klassenelternsprechern

Abschnitt 6
Schulforum
(vgl. Art. 69 BayEUG )

§ 23 Schulforum

Abschnitt 7
Finanzielle Abwicklung schulischer
Veranstaltungen, Sammlungen und Spenden

§ 24 Finanzielle Abwicklung sonstiger schulischer
Veranstaltungen
§ 25 Sammlungen und Spenden

Teil 3
Aufnahme und Schulwechsel
(vgl. Art. 44 BayEUG )

Abschnitt 1
Aufnahme in die unterste Jahrgangsstufe

§ 26 Voraussetzungen und Zeitpunkt der Aufnahme
§ 27 Probeunterricht
§ 28 Rückkehr an die Volksschule und erneuter Eintritt in das Gymnasium

Abschnitt 2
Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe

§ 29 Voraussetzungen
§ 30 Aufnahmeprüfung, Entscheidung über die Aufnahme, Probezeit
§ 31 Aufnahme von Schülerinnen und Schülern
mit dem Abschluss der Realschule, der Wirtschaftsschule oder
der Mittleren-Reife-Klasse Jahrgangsstufe 10 der Hauptschule
§ 31 a (aufgehoben)

Abschnitt 3
Gastschülerinnen und Gastschüler

§ 32 Gastschülerinnen und Gastschüler

Abschnitt 4
Aufnahme in das Abendgymnasium
und das Kolleg

§ 32a Voraussetzungen für die Aufnahme in das
Abendgymnasium und das Kolleg (vgl. Art. 10 BayEUG )

Abschnitt 5
Schulwechsel

§ 33 Übertritt an ein anderes Gymnasium oder in eine andere
Ausbildungsrichtung des Gymnasiums in den Jahrgangsstufen 5 bis 10
§ 33a (aufgehoben)
§ 34 Übertritt in der Qualifikationsphase
§ 34a (aufgehoben)

Teil 4
Schulbetrieb

Abschnitt 1
Gliederung, Einrichtung von Klassen und Kursen
(vgl. Art. 6 , 9 , 49 und 50 BayEUG )

§ 35 Gliederung
§ 36 Einrichtung von Klassen und Kursen

Abschnitt 2
Schulbesuch
(vgl. Art. 56 BayEUG )

§ 37 Teilnahme
§ 38 Beaufsichtigung
§ 39 Alkoholverbot, Sicherstellung von Gegenständen
§ 40 Beendigung des Schulbesuchs
§ 41 Höchstausbildungsdauer

Abschnitt 3
Stunden und Fächer
(vgl. Art. 5 , 45 bis 48 und 89 BayEUG )

§ 42 Stundenplan, Unterrichtszeit
§ 43 Stundentafeln
§ 44 Unterrichtsfächer in den Jahrgangsstufen 5 bis 10
§ 45 Religiöse Erziehung, Religionsunterricht
§ 46 Ethikunterricht
§ 47 Wahl des Kursprogramms in den
Jahrgangsstufen 11 und 12 und der Abiturprüfungsfächer
§ 47a (aufgehoben)
§ 48 (aufgehoben)
§ 49 Wahl der Fächer und Seminare
§ 49a (aufgehoben)
§ 50 Gestaltung des Pflichtprogramms
in der Qualifikationsphase
§ 50a (aufgehoben)
§ 51 Seminare
§ 51a (aufgehoben)

Teil 5
Hausaufgaben, Leistungsnachweise, Vorrücken und Wiederholen, Zeugnisse

Abschnitt 1
Hausaufgaben und Leistungsnachweise
(vgl. Art. 52 BayEUG )

§ 52 Hausaufgaben
§ 53 Leistungsnachweise
§ 54 Große Leistungsnachweise
§ 55 Kleine Leistungsnachweise
§ 56 Seminararbeit
§ 56a (aufgehoben)
§ 57 Korrektur, Besprechung, Aufbewahrung und Einsichtnahme
§ 58 Bewertung der Leistungen
§ 59 Nachholung von Leistungsnachweisen
§ 60 Bildung der Jahresfortgangsnote in den
Jahrgangsstufen 5 bis 10
§ 61 Bewertung der Leistungen in den Jahrgangsstufen 11 und 12
§ 61a (aufgehoben)

Abschnitt 2
Vorrücken und Wiederholen
(vgl. Art. 53 BayEUG )

§ 62 Entscheidung über das Vorrücken
§ 63 Vorrücken auf Probe
§ 63a Notenausgleich
§ 64 Nachprüfung
§ 65 Überspringen einer Jahrgangsstufe
§ 66 Vorrücken bei Beurlaubung zum Schulbesuch im Ausland
§ 67 Freiwilliges Wiederholen, Wiederholen bei unverschuldeten
Leistungsminderungen, Rücktritt in der Kursphase
§ 68 Verbot des Wiederholens

Abschnitt 3
Schülerbogen, Zeugnisse

§ 69 Schülerbogen
§ 70 Jahreszeugnis
§ 71 Zwischenzeugnis und Information über das Notenbild
§ 72 Zeugnis über den Ausbildungsabschnitt
§ 72a (aufgehoben)
§ 73 Bescheinigung über die Dauer des Schulbesuchs

Teil 6
Prüfungen

Abschnitt 1
Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler
öffentlicher und staatlich anerkannter Gymnasien
(vgl. Art. 54 BayEUG )

§ 74 Zeitpunkt
§ 74a (aufgehoben)
§ 75 Zulassung
§ 75a (aufgehoben)
§ 76 Prüfungsausschuss
§ 76a (aufgehoben)
§ 77 Fachausschüsse, Unterausschüsse
§ 77a (aufgehoben)
§ 78 Verfahren
§ 78a (aufgehoben)
§ 79 Prüfungsgegenstände
§ 79a (aufgehoben)
§ 80 Schriftliche Prüfung
§ 80a (aufgehoben)
§ 81 Mündliche Prüfung
§ 81a (aufgehoben)
§ 82 Bewertung der Prüfungsleistungen
§ 82a (aufgehoben)
§ 83 Festsetzung des Prüfungsergebnisses
§ 83a (aufgehoben)
§ 84 Festsetzung der Gesamtqualifikation
§ 84a (aufgehoben)
§ 85 Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife
§ 85a (aufgehoben)
§ 86 Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife
§ 86a (aufgehoben)
§ 87 Verhinderung der Teilnahme
§ 87a (aufgehoben)
§ 88 Unterschleif
§ 89 Prüfungswiederholung
§ 89a (aufgehoben)

Abschnitt 2
Abiturprüfung für andere Bewerberinnen und Bewerber
(vgl. Art. 89 BayEUG )

§ 90 Allgemeines
§ 90a (aufgehoben)
§ 91 Zulassung
§ 91a (aufgehoben)
§ 92 Prüfungsgegenstände und -verfahren
§ 92a (aufgehoben)
§ 93 Festsetzung des Prüfungsergebnisses und der Gesamtqualifikation
§ 93a (aufgehoben)
§ 94 Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife, Wiederholung und Rücktritt
§ 94a (aufgehoben)
§ 95 Zusätzliche Regelungen für Schülerinnen und Schüler
staatlich genehmigter Ersatzschulen
§ 95a (aufgehoben)

Abschnitt 3
Weitere Prüfungen

§ 96 Latinum, Graecum
§ 97 Nachweis von Kenntnissen
oder gesicherten Kenntnissen in einer Fremdsprache
§ 98 Besondere Prüfung

Teil 7
Schlussbestimmungen

§ 99 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 MODUS21 - Übersicht
Anlage 2 Stundentafeln für die Jahrgangsstufen 5 bis 10
Anlage 3 Stundentafel für den Vorkurs und die Jahrgangsstufe I
(Abendgymnasium und Kolleg)
Anlage 4 Stundentafel für die Jahrgangsstufen 11 und 12
(Pflicht- und Wahlpflichtbereich)
Anlage 4a (aufgehoben)
Anlage 5 Zusatzangebot für die individuelle Profilbelegung in der Qualifikationsphase
Anlage 5a (aufgehoben)
Anlage 6 Belegungsverpflichtung
(Gymnasium und Kolleg)
Anlage 6a (aufgehoben)
Anlage 6b Belegungsverpflichtung
(Abendgymnasium)
Anlage 7 Stundentafel für Einführungsklassen
Anlage 7a (aufgehoben)
Anlage 8 Aufgabenstellung für die schriftliche Abiturprüfung
Anlage 8a (aufgehoben)
Anlage 9 Schwerpunktbildung in der mündlichen Abiturprüfung
Anlage 9a (aufgehoben)
Anlage 10 Verpflichtende Einbringung von Leistungen in die Gesamtqualifikation
(Gymnasium und Kolleg)
Anlage 10a (aufgehoben)

Anlage 10b Verpflichtende Einbringung von Leistungen in die Gesamtqualifikation
(Abendgymnasium)

Anlage 11 Berechnung des Prüfungsergebnisses
aus schriftlicher Prüfung und mündlicher
Zusatzprüfung
Anlage 12 Umrechnungstabelle
(Punkte in Noten)
Anlage 12a (aufgehoben)
Anlage 13a Übersicht über die im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife für andere Bewerberinnen und Bewerber erreichbare Höchstzahl von Punkten
Anlage 13b Übersicht über die im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife für andere Bewerberinnen und Bewerber für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Ersatzschulen erreichbare Höchstzahl von Punkten





Auf Grund von Art. 9 Abs. 4 Satz 2 , Art. 25 Abs. 3 Satz 1 , Art. 37 Abs. 3 Satz 3 , Art. 44 Abs. 2 Satz 1 , Art. 45 Abs. 2 , Art. 46 Abs. 4 , Art. 49 Abs. 1 , Art. 50 Abs. 2 ,Art. 52 , Art. 53 Abs. 4 und 6 , Art. 54 , Art. 55 Abs. 1 Nr. 6 , Art. 56 Abs. 2 Nr. 2 , Art. 58 Abs. 1 und 6 , Art. 62 Abs. 8 und 9 , Art. 65 Abs. 1 Satz 4 , Art. 68 , Art. 69 Abs. 7 , Art. 84 Abs. 1 , Art. 85 , Art. 86 Abs. 15 , Art. 89 , Art. 100 Abs. 2 , Art. 101 Abs. 2 , Art. 106 , Art. 114 Abs. 1 Nr. 1 , Art. 116 Abs. 4 und Art. 128 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, ber. S. 632, BayRS 2230-1-1-UK), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juli 2006 (GVBl S. 397), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus folgende Verordnung: