Meister-BAföG
Handwerkerinnen und Handwerker sowie andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss vorbereiten, können eine finanzielle Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), besser bekannt unter dem Namen Meister-BAföG, beantragen. Antragstellerinnen oder Antragsteller müssen außerdem über eine nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen. Meister-BAföG wird altersunabhängig gewährt.
Was wird gefördert?
Durch das Meister-BAföG werden Fortbildungen gefördert, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen.
Wie wird gefördert?
Mit dem Meister-BAföG wird ein sogenannter Maßnahmenbeitrag gewährt. Dieser wird einkommens- und vermögensunabhängig gewährt. Er besteht aus einem Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und einem Beitrag zu den Kosten des Prüfungsstücks. Bei Vollzeitmaßnahmen kann ein Beitrag zum Lebensunterhalt gewährt werden. Vollzeitmaßnahmen werden längstens 24 Monate, Teilzeitmaßnahmen längstens 48 Monate gefördert.
Wo kann Meister-BAföG beantragt werden?
Anträge und Beratung zum Meister-BAföG erhalten Antragstellerinnen bzw. Antragsteller in der Regel bei den kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten.
