Wir über uns
Der Freistaat Bayern besitzt und nutzt ein bedeutendes Immobilienvermögen. Diese Liegenschaften sind gebundenes Kapital, die durch ihre Vorhaltung, Bewirtschaftung und den Bauunterhalt Kosten verursachen.
Mit dem Know-how der Immobilien Freistaat Bayern ist ein kaufmännisches und ganzheitliches Immobilienmanagement zur Verfügung gestellt, das an den Bedürfnissen des Staates ausgerichtet ist, kundenorientiert und marktnah die Immobiliennutzung optimiert und für den staatlichen Betrieb nicht mehr benötigte Immobilien entwickelt und dem Markt zuführt.
Die vielfältigen Aufgaben des Freistaats Bayern sind nur unter Einsatz von zahlreichen Liegenschaften zu erfüllen. Die Immobilien Freistaat Bayern ist der zentrale, ressortübergreifende Dienstleister in allen Fragen des Flächenmanagements, insbesondere zur Bedarfsdeckung staatlicher Nutzer bzw. bei der Nachnutzung nicht mehr benötigter Räume oder ganzer Häuser. Bei uns laufen alle Informationen über die Verwendung staatseigener und für staatliche Zwecke genutzter Immobilien zusammen.
Gleichzeitig verwerten wir für den Staat entbehrliche Grundstücke und erwerben Flächen, die vom Staat dauerhaft zur Bewältigung seiner Aufgaben benötigt werden. Daneben verwalten wir die umfangreichen dinglichen Rechte des Freistaats Bayern (u.a. etwa 1.100 Erbbaurechte an staatseigenen Grundstücken, Wiederkaufsrechte und Vorkaufsrechte).
Unser Service umfasst zusätzlich das gesamte kaufmännische Facilitymanagement aller Immobilien für staatliche Dienststellen. Wir sind zuständig für die Vertragsabschlüsse und die Vertragsbetreuung. Lediglich Klein- und Kleinstvermietungen können im Rahmen von uns erarbeiteter Musterverträge von den Grundbesitz bewirtschaftenden Dienststellen selbständig abgeschlossen werden.
Liegenschaften, für die derzeit kein Staatsbedarf besteht, die aber aus den verschiedensten Gründen beim Staat verbleiben sollen, werden von der Immobilien Freistaat Bayern verwaltet.
Aufgrund ihrer Besonderheiten ist die Immobilien Freistaat Bayern nicht zuständig für die Verwaltung öffentlicher Straßen, Gewässer, Nationalparke, Forstvermögen, Schlösser, Gärten und Seen, Kultusbauten und den umwehrten Innenbereich der Justizvollzugsanstalten.
